Loop Recorder - Sound Recording Software for Windows

 

Freitag, 29. März 2024

Loop Recorder Software Lizenzvertrag

BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE IN GEBRAUCH NEHMEN. WENN SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN, ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN GERALD UND THOMAS RIECHMANN ("Autor") BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DES LIZENZVERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE WEDER INSTALLIEREN NOCH NUTZEN UND MÜSSEN ALLE VON IHNEN HERUNTERGELADENEN BZW. KOPIERTEN VERSIONEN DER SOFTWARE UMGEHEND VERNICHTEN.

  1. Lizenz. Der Autor ist Eigentümer der Software und aller Rechte. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich in diesem Lizenzvertrag gewährt werden, sind vorbehalten. Der Autor erteilt Ihnen ein eingeschränktes, nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software und der dazugehörigen Dokumentation (nachfolgend "Software"), der dieser Lizenzvertrag beigepackt ist. Sie haben das Recht Kopien von der Software anzufertigen zum ausschließlichen Zweck, um Ihr Nutzungsrecht sicher zu stellen. Alle Kopien müssen einen Copyright-Vermerk des Autors tragen.
  2. Nutzung und Beschränkungen. Die Software enthält Betriebsgeheimnisse und urheberrechtlich geschützte Rechte. Sie verpflichten sich deshalb, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist, es zu unterlassen, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, zu kopieren, zu modifizieren, zu verleasen, oder von der Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, anzupassen, oder zu übersetzen, oder Copyright-Vermerke von der Software zu entfernen. Sie dürfen die Software auch nicht durch elektronische Übertragung von einem Gerät auf ein Anderes oder über ein Netzwerk übertragen. Jedes zukünftige Upgrade und jede zukünftige Erweiterung dieser Software, das vom Autor geliefert wird, unterliegt - soweit nicht anders festgelegt - diesem Lizenzvertrag. Dieser Lizenzvertrag verliert seine Wirkung automatisch, ohne dass es einer Kündigung des Autors bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verstoßen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software, die dazugehörige Dokumentation an den Autor zurückzusenden. Bei der so herbeigeführten Beendigung des Lizenzvertrages bleiben die Verpflichtungen aus diesem bestehen, wobei Sie keine Rückerstattungsansprüche aus dem Erwerb der Software haben. Neben dieser automatischen Beendigung des Lizenzvertrages bleibt es dem Autor vorbehalten, weitere Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lizenzvertrages geltend zu machen.
  3. Gewährleistung. Anwendern von Software ist bekannt, dass es nicht möglich ist, diese so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Eventuelle erhebliche, den Gebrauchswert der Software mindernde Mängel an dieser sind, soweit sie offenkundig sind oder werden, dem Autor innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen, längstens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten. Die im kaufmänischen Geschäftsverkehr bestehende weitergehende Anzeigepflicht gemäß §377 HGH bleibt unberührt. Werden diese Anzeigepflichten nicht erfüllt, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Der Anzeige sind Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer, eine Beschreibung des Fehlers und der Kaufbeleg beizufügen. Eine eventuelle Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl von des Autors durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Lizenzvertrages (Wandlung) verlangen. Für Software, die geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen genügt. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Der Autor macht keinerlei Zusicherungen in bezug auf die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Weder ein Bevollmächtigter des Autors noch ein autorisierter Händler sind berechtigt, Veränderungen an dieser Gewährleistung vorzunehmen, noch abweichende Gewährleistungsregelungen zu treffen. Für die Richtigkeit eventueller Zusicherungen autorisierter Händler steht der Autor nicht ein.
  4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadenersatzpflicht seitens des Autors sowie dessen Angestellte und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Soweit der Autor für leichte Fahrlässigkeit eines nicht leitenden Angestellten oder Beauftragten haftet, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, dass dieser Verlust durch regelmäßige - im kaufmänischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen des Autors entstanden sind und die durch regelmäßige zeitnahe Überprüfung der bearbeiteten Vorgänge hätte vermieden werden können. Soweit Schadenersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von 2 Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung. Der Autor haftet für zu vertretende Schäden bis zur Höhe des Verkaufspreises der Software. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zugesicherte Eigenschaften und Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  5. Schlussbestimmungen. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies den Rest dieser Vereinbarung nicht. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelungen eine Wirksame zu setzen, die rechtlich und wirtschaftlich der Unwirksamen am nächsten kommt. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in bezug auf den Vertragsgegenstand und tritt an die Stelle aller eventuell früherer mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur schriftlich wirksam.

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